ARCHITEKTURBÜRO PLANWERK 3
Der Energieausweis stellt eine Bewertung von Gebäuden nach ihrem
Energiestandard dar.
Ab 2008 ist die Vorlage von Energieausweisen verpflichtend, sobald
ein Haus oder eine Wohneinheit gebaut, verkauft oder neu vermietet
wird. Ausgestellt werden können:
- Bedarfsausweise, die auf einer detaillierten Bewertung der relevanten Bau- und Anlagenteile beruhen.
- Verbrauchsausweise, die auf der Auswertung der Brennstoffverbräuche beruhen.
Pflicht zum Energieausweis bei Neuvermietung oder Verkauf
für Wohngebäude bis 1965
errichtet: ab 01.07.2008
für Wohngebäude ab 1966
errichtet: ab 01.01.2009
für Nichtwohngebäude
ab 01.07.2009
Bei Nichtvorlage Bußgelder bis 15.000,- Euro
Die Energieberechnungen im Nichtwohnungsbau werden nach EnEV (Energieeinsparverordnung) nicht mehr nach DIN 4108 bzw. 4701 sondern nach der umfassenderen DIN V 18599 ermittelt
Interessiert? Kontaktmöglichkeit finden Sie hier, oder senden Sie uns direkt eine Nachricht per E-Mail: mail@planwerk3.com
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